FAQ-Abrufschein

Für die Abwicklung und Gewährung des DRK-Nachlasses benötigen Sie einen sogenannten Kfz-Abrufschein. Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um das Thema Abrufschein.

Was sind Abrufscheine?

Abrufscheine sind Rabatt-Berechtigungsscheine für den Kauf von Neufahrzeugen. Mit dem Abrufschein erhalten Sie Großabnehmerkonditionen beim Autohändler Ihrer Wahl. Für die Abwicklung und Gewährung des Nachlasses legen Sie beim Autokauf einfach den sogenannten Kfz-Abrufschein vor, welchen Sie  kostenfrei bei der DRK-Service GmbH anfordern können.

Wer ist zum Kauf berechtigt?

Bitte beachten Sie, dass die vereinbarten Sonderkonditionen nur bei Zulassung auf den Verband oder auf einen dienstwagenberechtigten Mitarbeiter gewährt werden. Für die reine private Kfz-Beschaffung gelten die Konditionen der DRK-Rahmenverträge nicht.

Was sind die Voraussetzung bei Zulassung auf den DRK-Verband?

Das Fahrzeug wird vom DRK-Verband (Großkunde) gekauft und auf die Einrichtung zugelassen. Die Kfz-Rahmenverträge können nur vom Großkunden (DRK e.V., DRK-Verbände und –Einrichtung, sonstige DRK-Organisationen) sowie deren Tochtergesellschaften in Anspruch genommen werden. 

Was sind die Voraussetzung bei Zulassung auf einen dienstwagenberechtigten Mitarbeiter?

Das Fahrzeug wird von einem Mitarbeiter des DRK gekauft und auf diesen zugelassen. Der als Halter des Fahrzeugs vorgesehene Mitarbeiter muss aufgrund seines Arbeitsvertrages die Nutzung eines vom Unternehmen gestellten Dienstwagens beanspruchen können oder zur Ausübung für den Großkunden (DRK) ein Fahrzeug benötigen. Die Formulierungen der einzelnen Kfz-Hersteller variieren leicht. So muss das Fahrzeug je nach Hersteller überwiegend bzw. mindestens 2/3 seiner gesamten Nutzung (Strecke oder Zeit) für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Die täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück werden nicht berücksichtigt!

Hat man freie Händlerwahl?

Ja. Der Abrufschein und die damit verbundenen Großabnehmer-Sonderkonditionen sind bei jedem Händler gültig, sofern eine DRK-Rahmenvereinbarung mit dem Kfz-Hersteller besteht. Die vereinbarten Rahmenvertragskonditionen können somit über einen Händler Ihrer Wahl in ganz Deutschland in Anspruch genommen werden.

Wie erhält man einen Abrufschein?

Um den Bestellprozess zu verkürzen und diverse Arbeitsschritte einzusparen, haben wir den Antrag für den DRK-Abrufschein digitalisiert. Mit dem Online-Antrag können Sie die Berechtigungsscheine schnell und komfortabel bei der DRK-Service GmbH bestellen. Bitte fordern Sie den Abrufschein erst an, wenn Sie sich für den Kauf einer bestimmten Marke / Modell entschieden haben. Die Zusendung des Kfz-Abrufschein erfolgt innerhalb weniger Tage.

Kann mein Kfz-Händler Abrufscheine für das DRK beantragen?

Für den Fall, dass Sie nicht für jedes Fahrzeug seperat einen Abrufschein beantragen möchten sondern wünschen, dass Ihr Autohaus diesen Verwaltungswaufwand für Sie erledigt, authorisieren Sie bitte den gewünschten Händler bei der DRK-Service GmbH. Teilen Sie der DRK-Service den Wunsch mit, dass Ihr Autohändler in Ihrem Namen die Kfz-Abrufscheine beantragen darf und senden Sie uns folgende Informationen Ihres Händlers zu:

   Name des Autohauses (Firma)
   Name des Ansprechpartners
   Anschrift (Straße/Hausnummer, PLZ, Ort)
   E-Mail Adresse
   Telefonnummer

Was muss nach dem Kauf beachtet werden?

Das Fahrzeug darf innerhalb der ersten sechs Monate nach Zulassung auf die DRK-Gliederung nicht weiter verkauft werden. Details dazu finden Sie auf den jeweiligen Abrufscheinen. Diese Haltefrist gilt ebenfalls für Fahrzeuge die auf dienstwagenberechtigte Mitarbeitende zugelassen wurden.